Im eigentlichen Lizenztext stehen die genauen Bedingungen für die
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
- 0.
- Die General Public License (GPL) gilt für jedes Programm und
jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Urhebers
darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen der General
Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
derartige Programm oder Werk als ,,das Programm`` bezeichnet.
Als ,,auf dem Programm basierendes Werk`` wird das Programm sowie
jegliche Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts bezeichnet; das
bedeutet, ein Werk, das das Programm, auch auszugsweise, unverändert
oder verändert, und/oder in eine andere (Compiler-) Sprache
übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung in ,,Bearbeitung`` eingeschlossen.) Jeder
Lizenznehmer wird im Lizenztext als ,,Sie`` angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von der General Public License nicht berührt; sie fallen
nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des
Programmes wird nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programmes
unterliegt der Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch
die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt
davon ab, was das Program tut.
- 1.
- Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
Quellcodes vom Programm, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen
und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie
einen entsprechenden Copyright-Vermerk, sowie einen Haftungsausschluß
veröffentlichen. Sie müssen alle Vermerke, die sich auf die Lizenz
und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen.
Des weiteren müssen Sie allen anderen Empfängern des Programmes
zusammen mit dem Programm eine Kopie der GPL geben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen,
und es steht Ihnen frei, gegen Entgelt eine Garantie für das
Programm anzubieten.
- 2.
- Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder einen Teil davon
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht;
Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen des
Abschnitts 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- (a)
- Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
Datum jeder Änderung hinweist.
- (b)
- Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von einem freien
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als
Ganzes unter den Bedingungen der GPL ohne Lizenzgebühren zur
Verfügung gestellt wird.
- (c)
- Wenn das veränderte Programm normalerweise beim Lauf interaktiv
Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem
üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten
Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine
Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten)
und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter
verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden,
wie er eine Kopie der GPL ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das
Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine
derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich die
General Public License und ihre Bedingungen nicht auf diese Teile,
sofern sie als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch
dieselben Teile als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des
Ganzen nach den Bedingungen der GPL erfolgen. Hierbei werden die
Rechte weiterer Lizenznehmer auf die Gesamtheit ausgedehnt, und damit
auf jeden einzelnen Teil - unabhängig von der Person des Verfassers.
Es ist nicht der Zweck dieses Absatzes, Rechte für Werke zu
beanspruchen oder Ihre Rechte an Werken zu bestreiten, die komplett
von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht der GPL, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf einem freien
Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Die einfache Zusammenstellung eines anderen Werkes, das nicht auf dem
freien Programm basiert, gemeinsam mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk, auf einem Speicher- oder
Vertriebsmedium, fällt nicht in den Anwendungsbereich der GPL.
- 3.
- Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk wie in
Abschnitt 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten -
vorausgesetzt, daß Sie dabei das folgende tun:
- (a)
- Liefern Sie zusätzlich den vollständigen, zugehörigen,
maschinenlesbaren Quellcode auf einem Medium, das üblicherweise für
den Datenaustausch verwendet wird, wobei die Verteilung unter den
Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 erfolgen muß; oder
- (b)
- Liefern Sie das Programm mit dem mindestens drei Jahre
gültigen schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollständige,
maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zu einem Preis, der die Kosten
für die materielle Durchführung der Verteilung nicht übersteigt, zur
Verfügung zu stellen. Der Quellcode muß unter den Bedingungen der
Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
verbreitet werden; oder
- (c)
- Liefern Sie das Programm mit der Information, die auch Sie als
Angebot zur Verteilung des korrespondierenden Quellcodes erhalten
haben. (Diese Alternative gilt nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in
ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot nach
Unterabschnitt b erhalten haben.)
Unter Quellcode eines Werkes wird die Form des Werkes verstanden, die
für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares
Programm bedeutet vollständiger Quellcode: der gesamte Quelltext aller
Module, die das Programm beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen
Schnittstellendefinitionen, sowie die Scripte, die die
Kompilierung und Installation des ausführbaren Programmes
kontrollieren. Als besondere Ausnahme braucht der verteilte
Quellcode nichts zu enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode
oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft -
es sei denn, diese Komponente gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programmes oder des
Objectcodes erfolgt, indem der Kopierzugriff auf eine dafür
vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines
gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des
Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quellen
zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
- 4.
- Sie dürfen das freie Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es durch die General
Public License nicht ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige
Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
der GPL. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter der GPL erhalten haben, nicht beendet,
solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
- 5.
- Sie sind nicht verpflichtet, die General Public License
anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen
nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete
Werke zu verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind
gesetzlich verboten, wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie
das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit der General Public
License und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder
eines darauf basierenden Werkes.
- 6.
- Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom
ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den
in der GPL festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen für die Ausübung der darin zugestandenen Rechte des
Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die
Einhaltung der Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
- 7.
- Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
der General Public License widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht von den Bestimmungen in der GPL. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen in der GPL und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann können Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
verbreiten. Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die
patentgebührenfreie Weiterverbreitung des Programmes durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, das Patent und diese
Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programmes
zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll
dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnittes ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen
oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser
Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die
Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
großzügige Beiträge zum weiten Bereich der mit diesem System
verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet. Es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob
er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich klarzumachen, was als
Konsequenz aus dem Rest der General Public License betrachtet wird.
- 8.
- Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann
der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter die GPL gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung
angeben, indem diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die
Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet die GPL
die Beschränkung, als wäre sie im Lizenztext niedergeschrieben.
- 9.
- Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version der Lizenz hat eine eindeutig unterschiedliche
Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, welcher Version und ,,any
later version`` es unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen dieser Version zu folgen oder denen jeder beliebigen
späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free
Software Foundation veröffentlicht wurde.
- 10.
- Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free
Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; die FSF macht zu diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Die
Entscheidung darüber wird von den beiden folgenden Zielen geleitet:
dem Erhalten des freien Status von allen abgeleiteten Werken der
freien Software und der Förderung der Verbreitung und Nutzung von
Software generell.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
- 11.
- Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
bestätigt, stellen die Urheber und/oder Dritte das Programm so zur
Verfügung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder
ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf
die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das
volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des
Programmes liegt bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein,
übernehmen Sie die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder
Korrektur.
- 12.
- In keinem Fall, außer durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheber oder irgendein
Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
einschließlich jeglicher genereller, spezieller, zufälliger oder
Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programmes oder der
Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
Verluste, die von Ihnen oder einem Dritten erlitten werden, oder
einem Versagen des Programms bei der Zusammenarbeit mit irgeneinem
anderen Programm), selbst wenn ein Urheber oder Dritter über die
Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.